Volkswirtschaft
01.09.2026 08:34:14
Damit verharrt der Referenzzinssatz auf seinem historischen Tiefststand. Auf 1,25 Prozent war er im September 2025 gesunken. Zuvor hatte er bei 1,5 Prozent gelegen.
Konkret bleibt der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz unverändert bei 1,31 Prozent. Da der Zinssatz kaufmännisch auf Viertelprozentpunkte gerundet wird, sinkt oder steigt der Referenzzinssatz erst, wenn eine entsprechende Schwelle überschritten wird. Diese liegt aktuell bei 1,13 Prozent für eine Senkung und bei 1,37 Prozent für eine Erhöhung.
___ Wann kommt es zum Anstieg?
Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte könnten Vermieter den Mietzins grundsätzlich um 3 Prozent erhöhen. Bei einer Senkung bestünde umgekehrt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion von 2,9 Prozent einzufordern.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich. Mit einem Anstieg wird dagegen frühestens 2027 gerechnet: Die UBS erwartet den Schritt auf 1,5 Prozent Ende 2027, die ZKB erst Ende 2028 und Raiffeisen ab der zweiten Hälfte 2028.
Hypo-Referenzzinssatz bleibt auf historischem Tief von 1,25 Prozent
Zürich (awp) - Mieterinnen und Mieter in der Schweiz müssen vorerst keine höheren Wohnkosten wegen des hypothekarischen Referenzzinssatzes befürchten. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den für die Mietpreisentwicklung wichtigen Zinssatz am Dienstag unverändert bei 1,25 Prozent belassen.Damit verharrt der Referenzzinssatz auf seinem historischen Tiefststand. Auf 1,25 Prozent war er im September 2025 gesunken. Zuvor hatte er bei 1,5 Prozent gelegen.
Konkret bleibt der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz unverändert bei 1,31 Prozent. Da der Zinssatz kaufmännisch auf Viertelprozentpunkte gerundet wird, sinkt oder steigt der Referenzzinssatz erst, wenn eine entsprechende Schwelle überschritten wird. Diese liegt aktuell bei 1,13 Prozent für eine Senkung und bei 1,37 Prozent für eine Erhöhung.
___ Wann kommt es zum Anstieg?
Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte könnten Vermieter den Mietzins grundsätzlich um 3 Prozent erhöhen. Bei einer Senkung bestünde umgekehrt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion von 2,9 Prozent einzufordern.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich. Mit einem Anstieg wird dagegen frühestens 2027 gerechnet: Die UBS erwartet den Schritt auf 1,5 Prozent Ende 2027, die ZKB erst Ende 2028 und Raiffeisen ab der zweiten Hälfte 2028.
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