Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
28.09.2026 18:21:13
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer am Montag die Vorlage mit 101 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen an. Zuvor war sie mit 102 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen darauf eingetreten und hatte einen Entscheid aus der Sommersession umgestossen.
Ohne die Verlängerung müsste die Beherbergungsbranche ab Ende 2027 den normalen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent entrichten. Im Grundsatz schloss sich der Nationalrat nun dem Ständerat an. Anders als die kleine Kammer möchte er aber lediglich eine Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie bis 2031 und nicht bis 2035. Mit dieser Differenz muss sich als Nächstes der Ständerat befassen.
___ Umsatzgrenze ohne Chance
Abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen von SP, Grünen und GLP, wonach der Sondersatz nur für Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Franken gegolten hätte.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war für Nichteintreten. Unterstützung erhielt diese Haltung von der Ratslinken, der GLP sowie Teilen der Fraktionen von FDP und SVP. Die Schweizer Hotellerie habe jüngst Rekordzahlen ausgewiesen, lautete das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner einer Verlängerung. Es gehe ihr gut. Daher sei es nicht mehr gerechtfertigt, den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten Sondersatz ein siebtes Mal zu verlängern.
Seit der letzten Beratung habe sich die Ausgangslage verändert, sagte Jürg Grossen (GLP/BE) namens der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Die Mindereinnahmen infolge des Sondersatzes seien in der Finanzplanung nicht mehr enthalten. "Wenn Sie diese Abgaben nicht erheben, müssen Sie diese 300 Millionen Franken woanders einsparen", erklärte er an das Plenum gerichtet.
___ Kritik an Giesskannenprinzip
Grossen argumentierte ausserdem, angesichts der Pläne zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten von AHV und Armee sei ein Steuerrabatt für eine einzelne Branche schwer vermittelbar.
Samuel Bendahan (SP/VD) erklärte als zweiter Kommissionssprecher, von der bestehenden Regelung profitierten am stärksten grosse Hotelkonzerne, nicht kleine Betriebe.
Die Grünen waren mehrheitlich für Nichteintreten. Einzelne Fraktionsmitglieder unterstützten jedoch die Verlängerung oder enthielten sich. Sie fürchteten namentlich eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Hotellerie, wie Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) erklärte. Die FDP-Fraktion war gespalten.
Eine bürgerliche Minderheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats beantragte erfolgreich, auf die Vorlage einzutreten. Sie argumentierte, die Branche stehe wegen des starken Frankens und des Fachkräftemangels nach wie vor unter Druck. Zudem sei für die betroffenen Betriebe Planungssicherheit nötig. Das Parlament selbst habe mit einer Motion eine weitere Verlängerung verlangt. Nun davon abzurücken, komme einer Steuererhöhung für Hotels gleich.
___ "Bewährtes System"
Die Frage sei, ob man an einem bewährten System festhalten wolle, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Kommissionsminderheit. Sämtliche Mitbewerberländer im nahen Ausland hätten einen Sonder-Steuersatz für die Hotellerie. Gerade kleine und mittlere Hotelbetriebe im Berggebiet könnten zusätzliche Kosten weniger gut abfedern als grosse Hotelketten.
Die SVP-Fraktion trat offiziell für eine Verlängerung bis 2031 ein, nicht aber bis 2035, wie Céline Amaudruz (SVP/GE) erklärte. Ein Nichteintreten wäre ein falsches Signal an die Beherbergungsbranche, sagte sie. Man solle den Hotelbetreibern vier zusätzliche Jahre Zeit zur Anpassung geben.
Mitte-Fraktionssprecher Sidney Kamerzin (VS) kritisierte hingegen, eine Verlängerung nur bis 2031 sei unzureichend. Die Branche sei auf Stabilität angewiesen.
___ Keller-Sutter kritisiert Ausnahmeregelung
Der Bundesrat war gegen eine Verlängerung des Sondersteuersatzes. Er legte dem Parlament die Vorlage nur deshalb vor, weil er von den Räten zuvor einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter bekräftigte in der Debatte frühere Aussagen. Die Sonderbehandlung der Hotels scheine der Landesregierung nicht mehr gerechtfertigt. Schon eher müsste man etwa die Maschinenindustrie entlasten, hätten doch Zulieferbetriebe wegen der Lage der deutschen Autoindustrie Schwierigkeiten, sagte sie.
Hotels profitieren bis mindestens 2031 von Sondersatz
Bern (awp/sda) - Kehrtwende in der Frage des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie: Im zweiten Anlauf hat sich der Nationalrat am Montag doch noch für eine Verlängerung ausgesprochen. Gelten soll der Sondersatz von 3,8 Prozent nach seinem Willen nur bis 2031 statt bis 2035.In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer am Montag die Vorlage mit 101 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen an. Zuvor war sie mit 102 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen darauf eingetreten und hatte einen Entscheid aus der Sommersession umgestossen.
Ohne die Verlängerung müsste die Beherbergungsbranche ab Ende 2027 den normalen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent entrichten. Im Grundsatz schloss sich der Nationalrat nun dem Ständerat an. Anders als die kleine Kammer möchte er aber lediglich eine Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie bis 2031 und nicht bis 2035. Mit dieser Differenz muss sich als Nächstes der Ständerat befassen.
___ Umsatzgrenze ohne Chance
Abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen von SP, Grünen und GLP, wonach der Sondersatz nur für Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Franken gegolten hätte.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war für Nichteintreten. Unterstützung erhielt diese Haltung von der Ratslinken, der GLP sowie Teilen der Fraktionen von FDP und SVP. Die Schweizer Hotellerie habe jüngst Rekordzahlen ausgewiesen, lautete das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner einer Verlängerung. Es gehe ihr gut. Daher sei es nicht mehr gerechtfertigt, den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten Sondersatz ein siebtes Mal zu verlängern.
Seit der letzten Beratung habe sich die Ausgangslage verändert, sagte Jürg Grossen (GLP/BE) namens der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Die Mindereinnahmen infolge des Sondersatzes seien in der Finanzplanung nicht mehr enthalten. "Wenn Sie diese Abgaben nicht erheben, müssen Sie diese 300 Millionen Franken woanders einsparen", erklärte er an das Plenum gerichtet.
___ Kritik an Giesskannenprinzip
Grossen argumentierte ausserdem, angesichts der Pläne zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten von AHV und Armee sei ein Steuerrabatt für eine einzelne Branche schwer vermittelbar.
Samuel Bendahan (SP/VD) erklärte als zweiter Kommissionssprecher, von der bestehenden Regelung profitierten am stärksten grosse Hotelkonzerne, nicht kleine Betriebe.
Die Grünen waren mehrheitlich für Nichteintreten. Einzelne Fraktionsmitglieder unterstützten jedoch die Verlängerung oder enthielten sich. Sie fürchteten namentlich eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Hotellerie, wie Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) erklärte. Die FDP-Fraktion war gespalten.
Eine bürgerliche Minderheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats beantragte erfolgreich, auf die Vorlage einzutreten. Sie argumentierte, die Branche stehe wegen des starken Frankens und des Fachkräftemangels nach wie vor unter Druck. Zudem sei für die betroffenen Betriebe Planungssicherheit nötig. Das Parlament selbst habe mit einer Motion eine weitere Verlängerung verlangt. Nun davon abzurücken, komme einer Steuererhöhung für Hotels gleich.
___ "Bewährtes System"
Die Frage sei, ob man an einem bewährten System festhalten wolle, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Kommissionsminderheit. Sämtliche Mitbewerberländer im nahen Ausland hätten einen Sonder-Steuersatz für die Hotellerie. Gerade kleine und mittlere Hotelbetriebe im Berggebiet könnten zusätzliche Kosten weniger gut abfedern als grosse Hotelketten.
Die SVP-Fraktion trat offiziell für eine Verlängerung bis 2031 ein, nicht aber bis 2035, wie Céline Amaudruz (SVP/GE) erklärte. Ein Nichteintreten wäre ein falsches Signal an die Beherbergungsbranche, sagte sie. Man solle den Hotelbetreibern vier zusätzliche Jahre Zeit zur Anpassung geben.
Mitte-Fraktionssprecher Sidney Kamerzin (VS) kritisierte hingegen, eine Verlängerung nur bis 2031 sei unzureichend. Die Branche sei auf Stabilität angewiesen.
___ Keller-Sutter kritisiert Ausnahmeregelung
Der Bundesrat war gegen eine Verlängerung des Sondersteuersatzes. Er legte dem Parlament die Vorlage nur deshalb vor, weil er von den Räten zuvor einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter bekräftigte in der Debatte frühere Aussagen. Die Sonderbehandlung der Hotels scheine der Landesregierung nicht mehr gerechtfertigt. Schon eher müsste man etwa die Maschinenindustrie entlasten, hätten doch Zulieferbetriebe wegen der Lage der deutschen Autoindustrie Schwierigkeiten, sagte sie.
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