Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
21.10.2026 12:48:12
An ihrer Sitzung vom Mittwoch hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen diskutiert und eine schrittweise Rückkehr zum ordentlichen Regime in Aussicht gestellt, wie sie mitteilte. Der Entscheid zur Normalisierung stütze sich auf die jüngsten Konjunkturdaten. Betriebe, die aktuell Kurzarbeit abrechnen oder diese neu einführen wollen, müssen sich wohl bald wieder auf die strengeren regulären Bestimmungen einstellen.
Derzeit profitieren die Unternehmen noch von einem deutlich ausgebauten Schutzschirm: Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeit liegt momentan bei 24 statt der ordentlichen zwölf Monate. Zudem beträgt die Karenzzeit - also jene Ausfallzeit, welche die Arbeitgeber jeden Monat selbst tragen müssen - zurzeit lediglich einen Tag statt der regulären maximal drei Tage.
Die Kurzarbeitsentschädigung ist für den Bund ein zentrales Instrument, um in wirtschaftlichen Krisenzeiten Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat, die maximale Bezugsdauer sowie die Karenzzeit per Verordnung temporär an die wirtschaftliche Lage anzupassen.
Auf diesen Hebel hatte die Landesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach zurückgegriffen: So wurde die Kurzarbeit insbesondere während der Covid-19-Pandemie ab dem Frühjahr 2020 in historischem Ausmass ausgeweitet, in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt und laufend der volatilen Lage angepasst. Auch in den nachfolgenden konjunkturell schwierigen Phasen erwiesen sich die vom Bundesrat beschlossenen temporären Ausweitungen als Auffangbecken für betroffene Firmen und ihre Angestellten.
Bund plant bei Kurzarbeit schrittweise Rückkehr zur Normalität
Bern (awp/sda) - Die krisenbedingten Erleichterungen bei der Kurzarbeit sollen abgebaut werden. Wegen der verbesserten Wirtschaftsaussichten will der Bundesrat die Bezugsdauer und die Karenzzeit schrittweise wieder auf das gesetzliche Normalniveau anpassen.An ihrer Sitzung vom Mittwoch hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen diskutiert und eine schrittweise Rückkehr zum ordentlichen Regime in Aussicht gestellt, wie sie mitteilte. Der Entscheid zur Normalisierung stütze sich auf die jüngsten Konjunkturdaten. Betriebe, die aktuell Kurzarbeit abrechnen oder diese neu einführen wollen, müssen sich wohl bald wieder auf die strengeren regulären Bestimmungen einstellen.
Derzeit profitieren die Unternehmen noch von einem deutlich ausgebauten Schutzschirm: Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeit liegt momentan bei 24 statt der ordentlichen zwölf Monate. Zudem beträgt die Karenzzeit - also jene Ausfallzeit, welche die Arbeitgeber jeden Monat selbst tragen müssen - zurzeit lediglich einen Tag statt der regulären maximal drei Tage.
Die Kurzarbeitsentschädigung ist für den Bund ein zentrales Instrument, um in wirtschaftlichen Krisenzeiten Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat, die maximale Bezugsdauer sowie die Karenzzeit per Verordnung temporär an die wirtschaftliche Lage anzupassen.
Auf diesen Hebel hatte die Landesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach zurückgegriffen: So wurde die Kurzarbeit insbesondere während der Covid-19-Pandemie ab dem Frühjahr 2020 in historischem Ausmass ausgeweitet, in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt und laufend der volatilen Lage angepasst. Auch in den nachfolgenden konjunkturell schwierigen Phasen erwiesen sich die vom Bundesrat beschlossenen temporären Ausweitungen als Auffangbecken für betroffene Firmen und ihre Angestellten.
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