Genf stimmt über reduzierten Mindestlohn für Ferienjobs ab
Genf (awp/sda) - Der Kanton Genf entscheidet am 8. März über eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn. Die Vergütung für Studierende während der Semesterferien würde um 25 Prozent auf 18,44 Franken pro Stunde gekürzt. Linke und Gewerkschaften sind gegen eine Schwächung des Mindestlohns.
Nach Ansicht der Regierung und der Bürgerlichen hatte das Inkrafttreten des Mindestlohns in Genf im November 2020 dazu geführt, dass Sommerjobs ab 2021 rar geworden sind. Sie stützten sich dabei auf eine Umfrage des Genfer Arbeitgeberverbands.
Um den Trend umzukehren, sieht der zur Abstimmung stehende Gesetzestext vor, die Löhne von Studierenden auf 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr zu senken. In Genf beträgt der Mindestlohn derzeit 24,59 Franken.
Das Gesetz sieht bereits Ausnahmen für Lehr-, Praktikums- oder Arbeitsverträge für Jugendliche unter 18 Jahren vor. Darüber hinaus gelten in tarifgebundenen Branchen niedrigere Löhne für die Schul- oder Semesterferien. Und in der Landwirtschaft liegt der Mindestlohn derzeit bei nur 13,55 Franken pro Stunde.
Der Grosse Rat empfiehlt, der Gesetzesänderung zuzustimmen, um die Beschäftigung von Studierenden zu fördern. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass eine Senkung des gesetzlichen Mindestlohns um 25 Prozent auf 18,44 Franken pro Stunde den punktuellen Bedürfnissen der Arbeitgeber entspricht, während der Ferien Studentinnen und Studenten einzustellen. Mit mehr Sommerjobs könnten junge Menschen in der Ausbildung ein Einkommen erzielen und erste Berufserfahrungen sammeln, argumentieren sie.
Verlust von 1000 Franken pro Monat
Die Linke und die Gewerkschaften lehnen diese Schwächung des Mindestlohns ab. Ihrer Meinung nach ist der Rückgang der Zahl der Ferienjobs nicht erwiesen. Sie betonen, dass die Gesetzesänderung die prekäre Lage der Studierenden verschärfen würde, für die diese Art von Arbeitsplätzen zur Finanzierung ihres Studiums notwendig seien. Eine solche Senkung des Stundenlohns entspricht laut ihren Berechnungen einem Verlust von 1000 Franken pro Monat.
Die im Grossen Rat mit 64 zu 30 Stimmen verabschiedete Änderung des Gesetzes über die Arbeitsinspektion und die Arbeitsbeziehungen orientiert sich an einer Bestimmung aus Neuenburg. Sie wurde mit einem obligatorischen Referendum versehen, damit sie so schnell wie möglich in Kraft treten kann, sofern sie am 8. März vom Souverän angenommen wird.
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