News story
Unternehmensergebnis   18.06.2026 15:10:11

Ungarns Pflichtrabatte laut EU-Gerichtshof rechtswidrig

LUXEMBURG (awp international) - Die frühere Rabattpflicht in Ungarn für grosse Lebensmittelhändler, wegen der Penny eine Geldbusse kassierte, verstösst einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Die verpflichtenden Preissenkungen für bestimmte Produkte, die Ungarn 2023 als Reaktion auf Lebensmittelinflation eingeführt hatte, beeinträchtige den freien Wettbewerb, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Nach der Regelung mussten Händler ab einem bestimmten Jahresumsatz ausgewählte Produkte für begrenzte Zeiträume zu mindestens 15 Prozent unter dem zuvor günstigsten Preis anbieten und Mindestmengen vorhalten.

Sonderangebotspflicht unverhältnismässig

Aus Luxemburg hiess es dazu: Dadurch könnten Händler ihre Preise und Verkaufsmengen nicht mehr frei nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen. Ausserdem sei die Sonderangebotspflicht unverhältnismässig und nicht geeignet, die Ziele zu verwirklichen. Die Regelung betreffe nur Händler, "die sich im Allgemeinen eher in städtischen als in ländlichen Gebieten befinden". Daher seien die reduzierten Lebensmittel für einen erheblichen Anteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer zugänglich. Mittlerweile ist die Regelung in Ungarn abgeschafft. In Kraft sind aber Handelsspannen-Obergrenzen für bestimmte Produkte.

Auslöser des laufenden Rechtsstreits war eine Geldbusse im März 2024 gegen den Einzelhändler Penny, der zum deutschen Rewe-Konzern gehört. Die ungarischen Behörden bemängelten, dass bei einer Kontrolle zwei betroffene Produkte - Äpfel und ein Erfrischungsgetränk - nicht in den Regalen standen. Der Händler klagte gegen die Sanktion.

Das damit befasste ungarische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Eine ähnliche Regelung, die dazu verpflichtete, Grunderzeugnisse zu einem festgesetzten Preis und in einer festgelegten Menge zum Verkauf anzubieten, hatte der EuGH bereits auf eine Klage von Spar hin für EU-rechtswidrig erklärt. Das ungarische Gericht im Fall von Penny muss noch ein Urteil fällen und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts beachten.


Zum gleichen Thema

Betroffene Instrumente

N/A