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Neue Produkte und Dienstleistungen   22.03.2026 13:32:38

Titlis-Bahnen verzichteten vor Gondelabsturz auf eine Nachrüstung

Engelberg OW (awp/sda) - Vor dem tödlichen Unfall am Titlis hat die Betreiberin auf eine von der Seilbahnherstellerin angebotene technische Nachrüstung verzichtet. Diese hatte die Herstellerin nach einem Absturz einer leeren Gondel in der Mythenregion im Jahr 2019 angeboten.

Norbert Patt, CEO der Titlis-Bahnen, bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der "Sonntagszeitung". Die Seilbahnherstellerin Garaventa habe ihre Kunden im Jahr 2022 über die Möglichkeit einer Nachrüstung informiert. Die Titlis-Bahnen hätten jedoch kein Angebot für eine Umrüstung eingeholt. Konkret wäre ein Aufsatz an der Klemme vorgesehen gewesen, der die Gondeln am Seil festhält.

"Es war jedoch keine zwingende sicherheitsrelevante Aufforderung zur Nachrüstung", sagte Patt zu Keystone-SDA. "Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, was der Grund war, dass wir auf die Einholung eines Angebotes im Jahr 2022 verzichteten haben", so Patt weiter. Die Informationen der Herstellerin hätten aber keinen Bezug zu einem Unfall wie dem in der Mythenregion enthalten.

Beim Unfall am Titlis war am Mittwoch eine 61-jährige Frau in der abstürzenden Golden ums Leben gekommen. Zwischen Trübsee und Stand hatte sich die Gondel vom Seil gelöst und war den Hang hinunter gestürzt. Als eine der Ursachen für den Unfall vermutet der Seilbahnbauer Garaventa eine starke Windböe, die zur Kollision der Gondel mit einem Mast geführt hat.

Ermittlungen im Gange

Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung des Unfalls eingeleitet. Auch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat Ermittlungen aufgenommen. Die Titlis-Bahn ist am Samstag wieder in Betrieb genommen worden.

Beim Unfall 2019 mit einer unbesetzten Gondel am Mythen war die Sust zum Schluss gekommen, dass ebenfalls eine starke Windböe zur Kollision mit einer der Stützen geführt habe, worauf sie vom Förderseil getrennt worden und zu Boden gestürzt sei. Betriebliche Vorgaben für das Vorgehen bei kritischen Windverhältnissen seien vorhanden gewesen und wurden demnach beachtet. Ein Reagieren auf die unvermittelt aufkommende Windböe sei nicht möglich gewesen.


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