Aufsichtsbehörden, Regulierungen
29.04.2026 19:42:12
U-Blox erhält verlängerte Ausnahmeregelung bei Offenlegungspflichten
Thalwil (awp) - U-Blox bleibt bis mindestens 30. Juni von bestimmten Offenlegungspflichten an der SIX Swiss Exchange befreit. Die Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX (SER) hat einer entsprechenden Verlängerung der Ausnahme im Zusammenhang mit dem geplanten Delisting zugestimmt, wie das Unternehmen am Mittwochabend mitteilte.
Die Befreiung betrifft unter anderem die Veröffentlichung des Jahresberichts 2025 und weitere reguläre Berichtspflichten. U-Blox wurde vor kurzem vom Finanzinvestor Advent International übernommen und hat daraufhin die Dekotierung beantragt.
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