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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   19.05.2026 19:19:10

Nationalratskommission will ausländische Online-Händler in die Pflicht nehmen

Bern (awp/sda) - Ausländische Online-Händler wie Temu oder Shein sollen ihre Waren klarer kennzeichnen müssen. Für Käuferinnen und Käufer soll es ersichtlich sein, wenn ein Produkt in der Schweiz nicht verkauft werden darf. Die zuständige Nationalratskommission unterstützt diese Forderung des Ständerates.

Mit 14 zu 7 Stimmen und bei zwei Enthaltungen hiess die Kommission für Wirtschaft und Abgaben der grossen Kammer (WAKK-N) eine Motion von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG) gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat hatte sie im März angenommen. Nun kann der Nationalrat darüber entscheiden.

Gemäss der Motion würden ausländische Plattformen künftig verpflichtet, Abweichungen von Schweizer Standards zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu kennzeichnen. Der Mehrheit der WAK-N ist das nicht nur wegen des Konsumentenschutzes wichtig. Sondern sie will auch faire Bedingungen für Schweizer KMU-Betriebe.

Diese müssten sich an hohe Standards halten und dürften im Markt nicht das Nachsehen haben, argumentierte sie. Die WAK-N will zudem, dass Kleinsendungen aus dem Ausland stärker kontrolliert werden, um die Produktesicherheit zu erhöhen und Konformität der ausländischen Ware mit Schweizer Mindestanforderungen sicherzustellen.

Der Bundesrat müsse einen Weg suchen, wie diese zusätzlichen Kontrollen "mit einem kleinen, auf solchen Sendungen geschuldeten Betrag" finanziert werden könnten, wie es in der Motion heisst.

Eingereicht hat sie der Gewerbeverbands-Präsident und Ständerat Fabio Regazzi (Mitte/TI). Der Ständerat nahm sie im März an. Auch über diesen Vorstoss entscheidet nun der Nationalrat.


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