Räte einigen sich im Wesentlichen beim Ausbau des Stromnetzes
Bern (awp/sda) - Der sogenannte "Netzexpress" ist beinahe startbereit. Die eidgenössischen Räte sind sich bei der Revision des Elektrizitätsgesetzes so gut wie einig. Die Vorlage soll den Um- und Ausbau des Stromnetzes voranbringen.
Mit einer Ausnahme räumte der Nationalrat am Mittwoch alle Differenzen zum Ständerat aus. Die noch verbleibende Differenz betrifft einen untergeordneten Punkt. Es geht um die Kompetenzen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) gegenüber der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid bei den Preisen für Regelenergie. Dabei geht es um den Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz. Mit dieser Frage muss sich nun nochmals der Ständerat befassen.
Dennoch entwickelte sich in der grossen Kammer nochmals eine Grundsatzdebatte um die Energiepolitik. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission um Jon Pult (SP/GR) wollte wie der Ständerat ins Gesetz schreiben, dass die Elcom unter bestimmten Voraussetzungen eine Preisobergrenze festlegen kann. Es gehe um eine regulatorische Notbremse, nicht um eine staatliche Preisfestlegung, betonte er. Eine klare Regelung sei im Interesse des Werkplatzes und der Stromkonsumenten. Der Rat folgte jedoch der Kommissionsmehrheit.
Auch in der Version der Mehrheit sei eine Preisobergrenze nicht ausgeschlossen, widersprach Christian Imark (SVP/SO): "Die Verwaltung kann das in der Verordnung regeln."
Kritik an Markteingriff
Imark bekräftigte in seinem Fraktionsvotum die Kritik seiner Partei an der Energiepolitik der vergangenen Jahre und warb für eine Aufhebung des AKW-Neubauverbots. Die Schweiz werde immer mehr von "fluktuierender" Energie abhängig, weil die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien je nach Wetter und Jahreszeit schwanke.
Die Formulierung des Ständerats lege zu grosses Gewicht auf das "Vehikel Preisobergrenze" und damit auf einen zu grossen Markteingriff, befand auch Christian Wasserfallen (FDP/BE).
Dass nun eine heftige Diskussion um einen Punkt entstehe, der mit dem Kern der Vorlage nichts zu tun habe, spreche nicht für die Kultur des Rates, beklagte Priska Wismer-Felder (Mitte/LU). Sie erinnerte an die Volksentscheide zugunsten der Energiewende.
Die Mitte folgte ebenso wie die GLP der Mehrheit. Sie sprach von einem Kompromiss. Martin Bäumle (GLP/ZH) wies die Kritik am Ausbau der Erneuerbaren zurück. Die hohen Preise für Regelenergie hätten andere Hintergründe. "Das Problem ist der Krieg in der Ukraine, das Problem ist Hormus, das Problem ist Trump", sagte er. Es sei nun einmal so, dass der Gaspreis den Strompreis bestimme.
Bäumle und Wismer-Felder erklärten beide, es gebe Signale aus dem Ständerat, dass dieser Einlenken könnte. Bundesrat Albert Rösti unterstützte zwar die Minderheit. Es handle sich jedoch um eine semantische Frage. "Ich interpretiere das Gesetz so, dass die Elcom Obergrenzen festsetzen kann." Mit der Minderheit würde man jedoch Klarheit schaffen.
Keine Einschränkungen beim Moorschutz
Bei den anderen verbliebenen Differenzen schloss sich der Nationalrat auf Antrag der vorberatenden Kommission dem Ständerat an. Beispielsweise erklärte er sich einverstanden, dass künftig beim Versetzen von Strommasten die gesetzlichen Wald- und Gewässerabstände unterschritten werden dürfen.
Die nun gefundene Lösung stellt einen Kompromiss dar. Denn schon am Montag war der Ständerat seinerseits dem Nationalrat entgegengekommen. Namentlich verzichtete er auf eine Bestimmung, wonach bestehende Leitungen, die durch Moorlandschaften führen, einfacher hätten erneuert werden können. Umweltorganisationen hatten kritisiert, dass die kleine Kammer in empfindlichen Lebensräumen den Ersatz von Leitungen und Sanierungsarbeiten ermöglichen wolle, widerspreche den Schutzbestimmungen in der Bundesverfassung.
Grosser Sanierungsbedarf
Mehr als sechzig Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen beträgt rund achtzig Jahre. Konkret müssen in den nächsten Jahren rund 12'000 Tragwerke ersetzt werden. In der jüngeren Vergangenheit wurden jährlich nur rund vierzig Masten erneuert. Künftig liegt der Bedarf bei bis zu 500 pro Jahr.
Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung der Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen.
Künftig soll es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr brauchen. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. In jedem Einzelfall soll jedoch nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden müssen. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.
Die Räte haben entschieden, dass Höchstspannungsleitungen grundsätzlich oberirdisch verlegt werden sollen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung.
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