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Wer erhält einen E-Steuerauszug?

Zuletzt aktualisiert am 12 April 2022

Wenn Sie BCV-net nutzen und in der Schweiz wohnhaft sind, werden Ihre E-Steuerauszüge automatisch in BCV-net unter «E-Dokumente» > «Steuerunterlagen» hinterlegt.

Die E-Steuerauszüge für Konten und Darlehen sind in der Regel jeweils ab dem 15. Januar verfügbar. Diese Dokumente sind gebührenfrei.

Der E-Steuerauszug für Wertschriftendepots steht jeweils ab dem 15. Februar in BCV-net bereit, sofern Sie ihn bestellt haben.

Falls Sie ihn nicht angefordert haben, können Sie dies direkt in BCV-net unter «E-Dokumente» > «Steuerunterlagen» tun. Wählen Sie dafür einfach das Wertschriftendepot aus, für das Sie einen Steuerauszug wünschen, und klicken Sie auf «Anfordern».

Sie müssen die Bestellung nur einmal aufgeben. Ab dann erhalten Sie Ihre Steuerauszüge automatisch jedes Jahr.

Dieser Service ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden Ihnen in der Bestellübersicht angezeigt. Wenn Sie Ihre Bestellung erst nach der jährlichen Generierung der E-Steuerauszüge Mitte Februar aufgeben, fallen zusätzliche Gebühren an.Falls Sie BCV-net nicht nutzen und die Steuerauszüge in Papierform möchten, bestellen Sie diese bitte direkt bei Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater.


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