US-Gericht weist Schadenersatzforderung von LOT gegen Boeing ab
New York (awp/sda/apa/afp) - Im Zusammenhang mit den Abstürzen zweier Maschinen des Typs 737 MAX hat ein US-Gericht Boeing von einer wichtigen Haftungsfrage entlastet. Der Flugzeugbauer kann nicht für Einnahmeausfälle der polnischen Fluggesellschaft LOT infolge des weltweiten Flugverbots der 737 MAX verantwortlich gemacht werden.
Das hat ein Gericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington am Freitag (Ortszeit) entschieden. Hintergrund sind zwei Abstürze des Flugzeugmodells von Boeing: 2018 war eine 737-MAX-Maschine der Fluggesellschaft Lion Air abgestürzt, 2019 ein entsprechendes Flugzeug von Ethiopian Airlines. Insgesamt waren dabei 346 Menschen ums Leben gekommen. Im Anschluss hatte Boeing eingeräumt, ein fehlerhaftes Flugstabilisierungsprogramm verbaut zu haben, das zu den Abstürzen beigetragen habe.
Wegen des Fehlers hatte die US-Luftfahrtbehörde angeordnet, alle 737-MAX-Maschinen am Boden zu belassen, und zwar von März 2019 bis November 2020. Vor Gericht hatte die Fluggesellschaft LOT Einnahmeausfälle für diesen Zeitraum in Höhe von 250 Millionen Dollar geltend gemacht und das mit angeblichen "vorsätzlichen und fahrlässig falschen Darstellungen" Boeings begründet.
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Betroffene Instrumente
| Name | Kurs | Differenz Differenz % |
52 Wochenhoch | 52 Wochentief | Volumen |
|---|---|---|---|---|---|
| Boeing Co Rg | 219.02 |
-0.59
-0.27%
|
244.00 | 187.81 | 1'571'100.00 |
| Boe CP DO-A 10.27 | 69.89 |
-0.17
-0.24%
|
76.31 | 61.74 | 10'959.00 |
| Boeing CDR-Reg S | 36.54 |
-0.12
-0.33%
|
40.76 | 31.45 | 13'116.00 |
| Boeing UnSp CDR-Reg | 6.00 |
-0.05
-0.83%
|
6.65 | 5.15 | 100.00 |